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Das Prostituiertenschutzgesetz ist am 01.17.2017 in ganz Deutschland in Kraft getreten. Es handelt sich dabei um ein Bundesgesetz. Gegen den Widerstand der Branche und trotz der geplanten Verfassungsbeschwerde gilt das Gesetz für alle Prostituierten und Betreiber von Laufhäusern, Bordellen, Stundenhotels, usw. grundsätzlich ab sofort.
Das Gesetz dient dem Schutz der Prostituierten und natürlich wie sehr viele Gesetze der heutigen Zeit der besseren Überwachung der Menschen in Deutschland.
Die wesentlichen Punkte im Gesetz sind dabei:
- Anmeldepflicht der Prostituierten
- Betriebserlaubnis für Bordelle und bordellähnliche Einrichtungen
- ärztliche Untersuchung und Beratungspflicht der Prostituierten
- Werbeverbot für "Sexualpraktiken wider der Menschenwürde" (Z.B. "GangBang", "Schlucken" "GV ohne Kondom")
- unbegrenzter Zutritt der zuständigen Behörden zu Betriebsstätten, auch ohne richterliche Anordnung
Zur genaueren Information bietet die Seite prostituiertenschutzgesetz.info detailierte Informationen.
Dominas, Sklavinnen, Bizarrladies, Fetishladies, egal wie sich die Damen auch nennen und welche Dienstleistungen sie im Detail anbieten, sie alle fallen unter den juristischen Begriff der Prostitution.
Die Umsetzung in der Praxis wird, so wie es sich derzeit darstellt, einige Monate brauchen. Eine gesetzliche Übergangsfrist soll bis maximal Winter 2017 enden,
Genaueres kann Ihnen nur die jeweilig zustänige Kommune sagen..
Als eine der Hauptfolgen des Prostituiertenschutzgesetzes befürchtet die Branche erhebliche Abwanderung der arbeitenden Damen und eine "Vertreibung in die Illegalität".
Zumindest den ersten Punkt können wir bereits jetzt bejahen. Viele Damen verlassen die Branche weil sie sich aus den unterschiedlichsten Gründen nicht anmelden wollen oder können.
Eines der wichtigsten inoffiziellen Ziele des Prostituiertenschutzgesetzes ist es ganz sicher, die sogenannte "Freizeit- bzw. Gelegenheitsprostitution" einzudämmen. (Arbeit ohne jegliche steuerliche Anmeldung)
Nach Ablauf der Übergangsfristen ist die unangemeldete Prostitution ein Straftatbestand mit erheblichen Konsequenzen.
Prostituiertenschutzgesetz
Prostituiertenschutzgesetz - Das Peitsche BDSM Lexikon erklärt die die wichtigsten SM Begriffe und Defintionen. Erfahre alles über Sadomaso, Fetish sowie Dominastudios und BDSM Domina Services. Finde hier Deine Domina mit Deinen Vorlieben im Dominaführer
ProstituiertenschutzgesetzDas Prostituiertenschutzgesetz ist am 01.17.2017 in ganz Deutschland in Kraft getreten. Es handelt sich dabei um ein Bundesgesetz. Gegen den Widerstand der Branche und trotz der geplanten Verfassungsbeschwerde gilt das Gesetz für alle Prostituierten und Betreiber von Laufhäusern, Bordellen, Stundenhotels, usw. grundsätzlich ab sofort.
Das Gesetz dient dem Schutz der Prostituierten und natürlich wie sehr viele Gesetze der heutigen Zeit der besseren Überwachung der Menschen in Deutschland.
Die wesentlichen Punkte im Gesetz sind dabei:
- Anmeldepflicht der Prostituierten
- Betriebserlaubnis für Bordelle und bordellähnliche Einrichtungen
- ärztliche Untersuchung und Beratungspflicht der Prostituierten
- Werbeverbot für "Sexualpraktiken wider der Menschenwürde" (Z.B. "GangBang", "Schlucken" "GV ohne Kondom")
- unbegrenzter Zutritt der zuständigen Behörden zu Betriebsstätten, auch ohne richterliche Anordnung
Zur genaueren Information bietet die Seite prostituiertenschutzgesetz.info detailierte Informationen.
Dominas, Sklavinnen, Bizarrladies, Fetishladies, egal wie sich die Damen auch nennen und welche Dienstleistungen sie im Detail anbieten, sie alle fallen unter den juristischen Begriff der Prostitution.
Die Umsetzung in der Praxis wird, so wie es sich derzeit darstellt, einige Monate brauchen. Eine gesetzliche Übergangsfrist soll bis maximal Winter 2017 enden,
Genaueres kann Ihnen nur die jeweilig zustänige Kommune sagen..
Als eine der Hauptfolgen des Prostituiertenschutzgesetzes befürchtet die Branche erhebliche Abwanderung der arbeitenden Damen und eine "Vertreibung in die Illegalität".
Zumindest den ersten Punkt können wir bereits jetzt bejahen. Viele Damen verlassen die Branche weil sie sich aus den unterschiedlichsten Gründen nicht anmelden wollen oder können.
Eines der wichtigsten inoffiziellen Ziele des Prostituiertenschutzgesetzes ist es ganz sicher, die sogenannte "Freizeit- bzw. Gelegenheitsprostitution" einzudämmen. (Arbeit ohne jegliche steuerliche Anmeldung)
Nach Ablauf der Übergangsfristen ist die unangemeldete Prostitution ein Straftatbestand mit erheblichen Konsequenzen.